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Änderung in der Abgabenverordnung

18. Februar 2016

Änderung in der Abgabenverordnung

Keine Lustbarkeitssteuer für Schul- und  Vereinsbälle

Abgaben/Steuern. Eine Änderung im OÖ Lustbarkeitsabgabengesetz 2015 ermöglichte eine Neu-fassung auf Gemeindeebene. In Zukunft werden Vereine und Schulen entlastet, da Schul- und Vereinsbälle von der Lustbarkeitssteuer ausgenommen sind.

Für Spielautomaten-Besitzer, Discos, Striptease-vorführungen ändert sich nichts, hier wird die Lustbarkeitssteuer weiterhin eingehoben. Von den Betreibern von Wettterminals wird zukünftig ebenfalls die Abgabe eingehoben werden.

Weitere Ergebnisse zur letzten Gemeinderatssitzung entnehmen Sie aus unserem Newsletter:

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Neuer Abgabesatz mit Ausnahmen.

Neuer Abgabesatz mit Ausnahmen.

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