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Gemeinderatssitzung vom 30.06.2014

GRUNDANKAUF REISCHEKSTRASSE: GEMEINDE ZAHLT ÜBERHÖHTEN KAUFPREI

Lösung mit bitterem Beigeschmack

Turbulent begann vergangenen Montag die letzte Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause. Bgm. Jachs brachte einen Dringlichkeitsantrag ein, mit dem der Ankauf des 1487 m² großen und 233.000 Euro teuren Baugrundstückes in der Reischekstraße beschlossen werden sollte. Eine rasche Lösung dieser Thematik war notwendig geworden, weil sich Bgm. Jachs als verantwortliche Baubehörde I. Instanz in der Abwicklung eines Bauvorhabens einige Säumnisse anrechnen lassen muss.

Zu Beginn des Projektes im Jahr 2013 hat Bgm. Jachs die Anrainer noch (schriftlich) informiert, dass die in der Reischekstraße vorgesehenen Bauwerke in 2-geschossiger Bauweise zur Ausführung gelangen werden. Nachdem seitens der Stadtgemeinde für das zu bebauende Grundstück nie ein Bebauungsplan erstellt wurde, steht es dem Bauwerber frei, sich den Bestimmungen der BauO zu unterwerfen, welche auch eine mehrgeschossige Bauweise vorsieht. Und genau nach der BauO handelnd wurden die Baupläne für den Bauabschnitt C in 3-geschossiger Bauweise erstellt.

—-Bürgermeister-Briefe mit Versprechungen an die Anrainer, die nicht eingelöst wurden –
öffentliche Zusagen im Gemeinderat, ein Bebauungsplan fehlte bis zuletzt—-

Nach Interventionen der Anrainer, die sich berechtigterweise auf Grund der vorgesehenen Höhe des Bauwerks, der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und der damit zusammenhängenden Verschlechterung der Verkehrssituation massiv in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt sahen, sagte diesen Bgm. Jachs noch in der GR-Sitzung vom Dezember 2013 zu, den Bauabschnitt C zurückzustellen und für diesen Teil des Grundstückes seitens der Stadtgemeinde einen Bebauungsplan zu erlassen. Nachdem dieser bis heute nicht ausgearbeitet und beschlossen wurde, musste die Baubehörde zwischenzeitig die Baubewilligung auf Grund der vorliegenden Planungsunterlagen erteilen, gegen die nunmehr die Anrainer das Rechtsmittel der Berufung eingebracht haben.

Einer Entscheidung über die eingebrachte Berufung der Anrainer hat sich Bgm. Jachs durch den überteuerten Ankauf des Baugrundstückes entzogen. Der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters war begründet, nachdem eine Aufschiebung der Entscheidung wegen Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht möglich war.
Sowohl die Anrainer können sich nunmehr sicher sein, dass keine mehrgeschossigen Bauten ihre Wohnqualität mehr trübt, als auch der Bauwerber hat die Sicherheit, finanziell kein Minus eingefahren zu haben. Aus unserer Sicht trifft an der gegenständlichen Misere weder die Anrainer noch den Bauwerber Schuld. Einzig und allein die Versäumnisse und falschen Zusicherungen des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz haben dazu geführt.

„Die Anrainer haben von Anfang an ganz klar ihre Anliegen formuliert. Auch der Bauwerber hielt sich an die gültigen Bauordnungen. Aus meiner Sicht führten einzig und alleine die falschen Zusagen von Bgm. Christian Jachs und das Fehlen eines ordentlichen Bebauungsplans zu dieser verfahrenen Situation.“, stellt STR Reinhard Atteneder klar.

Sitzungsprotokoll:
18:40 Uhr:
Sitzungsbeginn – Einbringung des Dringlichkeitsantrages durch Bgm. Jachs zur Beschlussfassung über den Ankauf des Gst. 458/22

18:47 Uhr:
StR Reinhard Atteneder (SPÖ) stellt Antrag auf Sitzungsunterbrechung zur Einholung genauerer Informationen wegen der Tragweite der zu fällenden Entscheidung

19:00 Uhr:
Fortsetzung der Sitzung – Zuerkennung der Dringlichkeit des Antrages von Bgm. Jachs

19:05 Uhr:
Antragstellung durch Bgm. Jachs auf Ankauf des Gst. 458/22 durch die Stadtgemeinde Freistadt um einen Kaufpreis von 233.000 Euro zuzüglich 8.155 Euro für bisher für den Bauwerber aufgelaufene Projektspesen
Beginn der Debatte (siehe Videos)

19:38 Uhr:
Beschlussfassung des GR zum Ankauf des Grundstückes – GEKAUFT FÜR 241.000 € – 160 €/m²

WOFÜR WIR STEHEN:

Mangels Vorliegen von Alternativen und um die Rechte ALLER BürgerInnen im gleichen Ausmaß zu berücksichtigen, haben wir dem Ankauf des Baugrundstückes durch die Stadtgemeinde zugestimmt.

Wohl wissend und aufzeigend, mit welch hohem Preis sich hier der Verantwortliche aus seiner Verantwortung herausgekauft hat, nachdem ein vor rund 2 Jahren um 130.000 Euro (90 €/m²) erworbenes Grundstück nunmehr um 233.000 Euro (160 €/m²) den Besitzer gewechselt hat.

VIDEOS

Grundkauf/ Reischekstraße Teil 1

Grundkauf/ Reischekstraße Teil 2

AUS DEM STADTRAT

B 38 Böhmerwaldstraße Baulos „Umlegung B38 – Freistadt West“

a) Übereinkommen mit dem Land OÖ über Auflassung der jetzigen B 38 vom künftigen Kreisverkehr auf Höhe „Fuchsenhofsiedlung“ bis zur „Auböck-Kreuzung“ und Eingliederung dieses Teilstückes ins Gemeindestraßennetz

– Übernahme des Teilstückes nach Verkehrsfreigabe durch Gemeinde: Verwaltung und Erhaltung
– Kostentragungsverpflichtung durch Gemeinde (siehe Pkt. c)

b) Stellungnahme zum zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Projekt

– aus Sicht der Gemeinde grundsätzlich positiv
– Lärmschutzmaßnahmen nach Bedarf
– Ersatzlösung für Löschwasserbehälter unmittelbar südlich der derzeitigen Jaunitzbrücke
intensive Prüfung der Bewohneranliegen aus der sog. „Fuchsenhofsiedlung“ – eigene Nebenfahrbahn
– erfüllbare und berechtigte Anliegen der Anrainer und Grundeigentümer sollten berücksichtigt werden, sodass Baubeginn Herbst 2015 realistisch bleibt
insgesamt 8 Stellungnahmen von Anrainern und Grundeigentümern; gänzlich ablehnend Kirchdorfer Industrie GmbH & CoKG; alle anderen getragen von Optimierungsvorschlägen, Wünschen und zum Teil auch Bedingungen, vor allem was die Grundeinlöseverhandlungen anlangt

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