Änderung in der Abgabenverordnung
Keine Lustbarkeitssteuer für Schul- und Vereinsbälle
Abgaben/Steuern. Eine Änderung im OÖ Lustbarkeitsabgabengesetz 2015 ermöglichte eine Neu-fassung auf Gemeindeebene. In Zukunft werden Vereine und Schulen entlastet, da Schul- und Vereinsbälle von der Lustbarkeitssteuer ausgenommen sind.
Für Spielautomaten-Besitzer, Discos, Striptease-vorführungen ändert sich nichts, hier wird die Lustbarkeitssteuer weiterhin eingehoben. Von den Betreibern von Wettterminals wird zukünftig ebenfalls die Abgabe eingehoben werden.
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Neuer Abgabesatz mit Ausnahmen.