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Das bundesweit einheitliche Jugendschutzgesetz scheiterte an ÖVP und FPÖ in Oberösterreich

20. Februar 2019

Das bundesweit einheitliche Jugendschutzgesetz scheiterte an ÖVP und FPÖ in Oberösterreich

Seit 35 Jahren wird dieses Thema verhandelt und seit 1.1.2019 gilt endlich die Einigung auf ein einheitliches Gesetz. Aber ohne Oberösterreich – da gilt seit 1.2.2018 ein eigenes Gesetz und laut dem dürfen die Jugendlichen unter 16 Jahre um eine Stunde weniger draußen bleiben als in allen anderen Bundesländern.

Der Bundesländer-Kompromiss (ohne OÖ.) umfasst folgende einheitliche Ausgehzeiten:
• Jugendliche unter 14 Jahren dürfen maximal bis 23 Uhr ausbleiben.
• Jugendliche unter 16 Jahren dürfen maximal bis 1 Uhr früh ausbleiben.
• Eltern können mit ihren Kindern natürlich kürzere Ausgehzeiten vereinbaren. Das Gesetz soll einen Rahmen bieten, der unter- aber nicht überschritten werden darf!

Der oberösterreichische Alleingang, dass Jugendlichen unter 14 Jahren bis maximal 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis maximal 24 Uhr ausbleiben dürfen, schränkt daher den Handlungsspielraum von Eltern und Jugendlichen ein.

Auch die Landtagsabgeordneten Michael Lindner und Christian Makor finden das nicht fair und sind für einen einheitlichen Jugendschutz. Das zeigen sie durch eine Kampagne mit Plakaten an allen oberösterreichischen Landesgrenzen, so auch im Bezirk Freistadt, nahe Sandl.

Bildquelle: SPÖ; Maringer, Abdruck frei

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